2011, so orakeln die Statistiken, soll ein Boomjahr für Gründungen werden. Bei uns häufen sich derzeit die Anträge im KFW-geförderten Coaching. Dabei steigt die Qualität der Unternehmungen enorm. Wer sich derzeit selbstständig macht, will das wirklich und ist entsprechend hochmotiviert. Bekanntlich ist dies einer der wesentlichen Triebkräfte für Erfolg. Wer will, der kann. Oder umgekehrt.

Die aktuelle Gründungswelle hat mutmaßlich damit zu tun, dass sich viele Angestellte nicht wohl fühlen in ihren Unternehmen oder dort ihre Fähigkeiten nicht oder nicht ausreichend einsetzen können. Auch Umorientierungen führen nicht selten vom Regen in die Traufe.

Vielfach passen auch die Rahmenbedingungen der „alten“ Arbeitswelt nicht so gut zum eigenen Leben. Denn trotz Fachkräftemangels ist die Qualität der angebotenen Stellen leider oft miserabel. Wer etwas kann und will, macht da doch lieber gleich sein eigenes Ding, um den Buchtitel meines Kollegen Thilo Baum zu zitieren. Das ist derzeit nicht im Sinne unserer wirtschaftstreuen Regierung, die ihre Fachkräfte lieber mit Angestelltenverträgen knebelt. Anders jedenfalls kann ich mir den aktuellen Rückwärtsschwenk bei prallen Kassen nicht erklären – ist es doch eine Tatsache, dass die Zahl der Selbstständigen stetig steigt, sich Freelancing durchsetzt und diese eine wichtige und keinesfalls prekäre Form der Zukunft der Arbeit ist. Prekär ist das, was mir heute Morgen eine Kundin berichtete, Akademikerin mit zwei Studienabschlüssen: Ihr wurde ein Teilzeitjob mit 20 Stunden für 590 EUR brutto angeboten, Studium gern gesehen.

Trotz des Optimismus sind Gründer derzeit verunsichert, da es schon ab November diesen Jahres neue Regelungen für den Gründungszuschuss geben soll.

  • Vorab: die alten Regelungen gelten für alle, die Ihren Antrag bis 31.10.2011 einreichen, auch wenn die Arbeitsagenturen offensichtlich derzeit ein wenig „herumzicken“. Im Moment gilt: Wer eine Tragfähigkeitsbescheinigung und noch mindestens drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, bekommt den Zuschuss. Da gibt´s kein Diskutieren. Lassen Sie sich also von entsprechenden Äußerungen nicht verrückt machen.
  • Ab 1.11.2011 soll gelten: Die Pflicht- verwandelt sich in eine Ermessensleistung, das heißt: Fallmanager bei der Arbeitsagentur werden entscheiden. Das ist natürlich erschreckend angesichts der Tatsache, dass dort niemand sitzt, der Branchenkenntnisse mitbringt (es sei denn zum Arbeitsvermittlungsgewerbe ;-)). Ich halte zwar die ganze Business Planung für überholt, befürchte aber, dass es bedeutet, dass die Pläne ab sofort mehr „Blendwerk“ enthalten müssen. Hauptsache sieht gut und durchdacht aus. Zwei Seiten Kurzbeschreibung – die Zeiten dürften jedenfalls vorbei sein.
  • Bisher erhält den Zuschuss jeder Arbeitslose der noch mindestens 90 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. In Zukunft soll diese Zeitgrenze auf 180 Tage ausgedehnt werden. Der Antrag muss also früher gestellt werden als bisher.
  • Gezahlt wird dann auch nur noch für sechs Monate mit dem Arbeitslosengeld plus 300 EUR (entspricht dann etwa dem alten Netto) sowie für weitere sechs Monate mit 300 EUR (d.h. man bekommt über weitere 6 Monate 1800 EUR).
  • Insgesamt kürzt das den Gründern, die Anspruch auf den Höchstsatz hatten, bis zu 6.500 Euro einfach so weg, wie die Experten von Gründungszuschuss.de errechneten.

Ich berate derzeit einige Kunden, die in einem Angestelltenverhältnis stecken und sich gern selbstständig machen würden. Die Änderung der Regeln setzt sie unter Zugzwang – und lässt nach Alternativen fragen. Zwar bringt der Gründungszuschuss derzeit bis zu 21.000 EUR, jedoch empfiehlt es sich dennoch nicht, überstürzt zu kündigen. Gerade bei Dienstleistungen rund um Coaching, Beratung und Personal sollten Sie sich Zeit nehmen. Die Idee muss stehen und darf sich nicht erst in der Gründungsphase entwickeln.

Wenn Sie selbst kündigen, bedeutet dies außerdem, dass Sie drei Monate gesperrt sein – oder eben drei Monate weniger Arbeitslosengeld bekommen. Diese Sperre lässt sich umgehen, wenn Sie durch einen Arzt nachweisen, dass Sie unter Burnout oder Mobbing leiden – allerdings ist dies eine Ermessensentscheidung. Es kann klappen, muss aber nicht. Bitte auch nicht vergessen: Wer sich selbstständig machen möchte, braucht oft höhere Rücklagen als sie der Gründungszuschuss bietet. Wer diese nicht hat, kann Startgeld bei der KFW oder einen Mikrokredit, etwa bei der Gls-Bank, beantragen.

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Über Svenja Hofert

Svenja Hofert ist vielfache Bestsellerautorin, die sich im deutschsprachigen Raum über mehr als ein Vierteljahrhundert ein hohes Renommee als Vordenkerin für das Thema Zukunft von Arbeit und Führung erworben hat. Ihr Motto "Zukunft der Arbeit mit Sinn und Verstand". Dieses Blog besteht seit 2006 und wird nur noch gelegentlich gepflegt. Folgen Sie der Autorin, indem Sie Ihren kostenlosen Newsletter Weiterdenken  abonnieren. Auf  Linkedin können Sie der Autorin ebenso folgen und erhalten 14tätig die Weiterdenken Essentials.

5 Kommentare

  1. René 26. Mai 2011 at 8:03 - Antworten

    Hallo Svenja,
    Klasse Hinweise! Danke! Kommen genau zum richtigen Zeitpunkt!
    LG,
    René

  2. Svenja Hofert 27. Mai 2011 at 12:25 - Antworten

    Hi René, danke – hört sich so an, als wagst du den Schritt? LG + viel Erfolg Svenja

  3. Alexander 6. Juni 2011 at 1:58 - Antworten

    Hallo Svenja,

    vielen Dank für Ihrer tollen Artikel und Ihren Blog. Ihre Art zu schreiben und Ihre Arbeit ist echt toll.

    Ich wollt mich auch Selbstständig machen in meinem gelerntem Beruf und habe auch über die Arge die Förderung beantragt. Das war nicht so einfach wie man denkt, man muss erstmal einen Kurs von 2 Wochen bestreiten in dem einem alles über die Selbstständigkeit gelehrt werden soll. Nur war es für meien Begriffe eher eine Art der verunsicherung, denn es wurde einem eher die negative Dinge vorgehalten und gerechnet, als effektiv zur Tat zu schreiten. Ich habe den Gedanken dann leider verworfen, da ich finanziell keine Reserven hatte. Zudem habe ich seit dem Kurs eine große Angst vor dem Finanzamt, da es einem schnell das letzte Hemd ausziehen kann.

    Auf der anderen Seite finde ich es sehr schade, daß es Leuten die den Schritt doch wagen, die Möglichkeit einer kleinen Grundsicherung genommen wird.

    Schade das Sie so weit weg sind und ich Ihren Blog zu der Zeit noch nicht kannte.

    Liebe Grüße
    Alexander

  4. Svenja Hofert 6. Juni 2011 at 13:23 - Antworten

    Hier noch mal Ergänzungen aus dem Newsletter von Andreas Lutz: “Statt den zum Gründungszeitpunkt benötigten Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von 90 auf 180 Tage (sechs Monate) zu erhöhen, begnügt man sich nun mit einem Restanspruch von 150 Tagen (fünf Monate). Statt mit einer Mittelkürzung um 78 Prozent rechnet man jetzt „nur noch“ mit einer Einsparung von 74 Prozent.”

  5. […] und passen ein wenig zum momentanen Trend, lieber den Fachkräftemangel zu betrauern als die Chancen der Selbstständigkeit zu bejubeln. Deshalb möchte ich die Aussagen an dieser Stelle gern ins rechte Licht […]

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