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60 Tage Urlaub, Flexitime & Co.: Verhandeln Sie doch, was Sie wollen

Veröffentlicht: 16. August 2011Kategorien: Führung & Organisation

Wissen Sie, warum Ihr Kollege immer so oft zum Arzt geht? Vielleicht ist es nur eine Ausrede: in Wahrheit hat er an seinen Arzt-Tagen Urlaub. Chefs mögen es gar nicht, wenn es an der großen Glocke hängt, dass der eine Mitarbeiter mehr Geld, Urlaub oder andere Komfortzonen zugesprochen bekommen hat als der andere. Da wird lieber Gleichheit vorgespielt. Nachvollziehbar, wenn Sie sich in den Chef versetzen: Es könnte die anderen im Team ja auch auf die Idee bringen, auch mehr zu fordern als im Standard-Arbeitsvertrag steht.

Das ist möglich, ohne Tarifbindung können Sie in Ihren Vertrag fast alles schreiben lassen was Sie wollen – nicht nur ein höheres Gehalt, sondern auch ganz individuellen Freiraum. Vielleicht wollen Sie ja auch als Angestellter freiberufliche Aufträge und sich dafür nicht –  wie sonst üblich – von der Branche Ihres Arbeitgebers fernhalten müssen. Vielleicht möchten Sie ein ROWE – Results only work environment –, auch wenn das Unternehmen sich solche radikalen Schritte insgesamt noch nicht traut. Auch jede Art von „Flexitime“ ist verhandelbar, zum Beispiel mit nur sehr geringen Kernanwesenheiten. Oder auch die 4-Tage-Woche – bei vollem Gehalt, versteht sich.

60 Tage Urlaub, den Lebensmittelpunkt in Barcelona behalten oder einen Drei-Wochen-Arbeiten-eine Woche-frei-Rhythmus? Alles kein Problem: Solche Dinge sind ebenso verhandelbar wie das Elektrorad oder der monatliche Fortbildungstag. Die Dame mit den 60 Tagen Urlaub wollte immer da sein, wenn die Kinder Ferien haben. Sie hat zunächst selbst nicht geglaubt, dass der Arbeitgeber auf ihre Forderung eingehen würde. Er tat es, zähneknirschend.

Einen Haken hat die Sache: Solche Zugeständnisse machen Arbeitgeber nur, wenn sie einen Mitarbeiter wirklich wollen. Und das ist dort der Fall, wo sonst Mangel herrschen oder eine Kompetenz fehlen würde. Andrerseits machen individuelle Vorstellungen einen Mitarbeiter auch interessant. Er wirkt dann nicht so, als wolle er einen Job um jeden Preis haben oder halten wollen, sondern als sei er jemand mit genügend Alternativen.

Zudem sind exklusive Forderungen bei größeren Firmen meist schwerer durchsetzbar. So wollte der Geschäftsführer einer Konzernsparte seinen eigenen Coach nach dem Jobwechsel auch in seiner neuen Firma einsetzen (und sich wie gewohnt die Rechnung vom Unternehmen zahlen lassen). Das gefiel dem Einkauf nicht, und auch der zweite Geschäftsführer verweigerte die notwendige zweite Unterschrift.

Wenn Sie einen neuen Job in Aussicht haben, fragen Sie ruhig nach den Details des Arbeitsvertrags. Lassen Sie sich eine Version als Word-Datei oder PDF schicken. Bitten Sie dann um einen extra Termin für die Vertragsverhandlungen – viele bieten das selbst auf höheren Positionen nicht von sich aus an.

Unternehmen klären lieber gern den groben Rahmen – also das Jahresbrutto – und schicken dann ungefragt den Arbeitsvertrag zu, meist schon unterschrieben von den Verantwortlichen. Das setzt viele unter Druck, die beim Lesen Passagen entdecken, die sie so lieber nicht unterschreiben würden – aus Angst, eine Welle zu machen, es aber dennoch tun. Trauen Sie sich. Damit Sie nicht nach einigen Wochen entdecken, dass Ihre eigene Mitarbeiterin so oft zum Arzt geht…. Und Sie beim Lesen Ihres vom Geschäftsführer unterschriebenen Arbeitsvertrags entdecken: sie hat drei Tage mehr Urlaub hat als Sie.

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Über Svenja Hofert

Svenja Hofert ist vielfache Bestsellerautorin, die sich im deutschsprachigen Raum über mehr als ein Vierteljahrhundert ein hohes Renommee als Vordenkerin für das Thema Zukunft von Arbeit und Führung erworben hat. Ihr Motto "Zukunft der Arbeit mit Sinn und Verstand". Dieses Blog besteht seit 2006 und wird nur noch gelegentlich gepflegt. Folgen Sie der Autorin, indem Sie Ihren kostenlosen Newsletter Weiterdenken  abonnieren. Auf  Linkedin können Sie der Autorin ebenso folgen und erhalten 14tätig die Weiterdenken Essentials.

3 Kommentare

  1. Ina S. 17. August 2011 at 10:44 - Antworten

    Hallo,

    ein Arbeitsvertrag gehört immer gemeinsam besprochen. Hier sollte man sich die Zeit nehmen alle Punkte zu besprechen. Schließlich soll das die Basis der gemeinsamen beruflichen Zukunft werden. Hört der Arbeitgeber hier nicht richtig zu und argumentiert richtig, entsteht ein schaler Eindruck noch bevor der erste Arbeitstag da ist… und dann überlege ich mir doch lieber zweimal, ob das wirklich der richtige Arbeitgeber für mich ist.

    Freundliche Grüße
    Ina S.

  2. Svenja Hofert 17. August 2011 at 19:32 - Antworten

    Stimmt, deshalb habe ich das noch mal geschrieben – weil es so selbstverständlich ist, aber in 90% der Fälle nicht gemacht wird. Nach dem Motto “Unterschreib oder stirb” 😉 In diesem Sinn: Nicht unterschreiben und schöne Grüße Svenja Hofert

  3. […] die Maßnahmen, die aus dieser Erkenntnis entspringen, sind teilweise gelb (Selbstmanagement, Results only Environment), teilweise noch grün (Miteinander reden) oder sogar orange (Geld, Firmenwagen). Ich denke, mit […]

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