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Julian Assange und die neue Macht der Whistleblower
Lange waren die Whistleblower allein, niemand wollte sie hören, außer vielleicht die EAP-Hotline* ihres Unternehmens. Ein Haufen Querdenker, Querschläger und Moralisten, die die illegalen, geheimen oder aus anderen Gründen untragbaren Machenschaften ihrer Unternehmen und Institutionen weder mitmachen noch mittragen wollen. Anzeigen müssen sie sie nicht, denn in Deutschland besteht außer für Vollzugsbeamte keine Pflicht, Rechtsverstöße zu melden wie illegale Preisabsprachen, Korruption oder Datenschutzverletzungen. Bereits in meinem Beitrag “Denn sie trauen sich was zu tun” habe ich das Thema aufgegriffen, in dem es u.a. auch in meinem Buch “Jeder gegen Jeden” ging.
Neue Plattformen
Drei Jahre später, Wikileaks sei dank, bekommen Whistleblower täglich neue Plattformen, anonym Informationen hochzuladen, die dokumentieren, wie Unternehmen oder Institutionen Dinge tun, die nicht korrekt, verboten oder mindestens moralisch zweifelhaft sind. Gerade hat die WAZ eigens einen Kanal dafür eröffnet, dem Zdnet derzeit noch Sicherheitslücken attestiert. Die hier übermittelten Daten sollen Grundlage für weitere Recherche durch das Redaktionsteam sein.
Verrat oder Pflicht?
Für mich ist unter Karriereaspekten vor allem die Grenze zwischen Whistleblowing und dem Verrat von Firmengeheimnissen interessant. Darf ein Mitarbeiter seinen Abteilungsleiter, der gerade etwas Schmiergeld überwiesen hat, dafür anschwärzen? Ein Beamter darf es übrigens nicht. Einem angestellten Bürger ist es immerhin freigestellt.
Falle Arbeitsrecht
Die Rechtslage steht aber nicht auf Seiten der Whistleblower. Auf der einen Seite gibt es, siehe oben, keine Anzeigepflicht, auf der anderen Seite steht das Arbeitsrecht. Über die komplizierte Rechtslage lässt sich hier mehr erfahren. Es ist sogar so, dass dem Mitarbeiter, der Machenschaften anzeigt, gekündigt werden kann. „Wenn der Betriebsfrieden nach Definition des Arbeitgebers gestört ist, ist eine Kündigung rechtens. Dies gilt etwa auch für „whistleblower”… Eine Kündigung ist dann rechtens, unabhängig vom Wahrheitsgehalt“, schreibt das Whistleblower Netzwerk.
Deshalb tun Whistleblower letztendlich gut daran, verdeckt zu arbeiten und die Medien zu nutzen. Und sie sollten sich schützen. Assange hat dazu einen Whistleblower-Guide erstellt, der bei Youtube abrufbar ist.
*EAP = Employer Asssistence Program, eine externe und anomyme Mitarbeiterberatung, auf die viele große Unternehmen zurückgreifen.
Über Svenja Hofert

Svenja Hofert ist vielfache Bestsellerautorin, die sich im deutschsprachigen Raum über mehr als ein Vierteljahrhundert ein hohes Renommee als Vordenkerin für das Thema Zukunft von Arbeit und Führung erworben hat. Ihr Motto "Zukunft der Arbeit mit Sinn und Verstand". Dieses Blog besteht seit 2006 und wird nur noch gelegentlich gepflegt. Folgen Sie der Autorin, indem Sie Ihren kostenlosen Newsletter Weiterdenken abonnieren. Auf Linkedin können Sie der Autorin ebenso folgen und erhalten 14tätig die Weiterdenken Essentials.
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