Seit 14 Tagen sorgt das Sparpaket für Wirbel. In seinem immer sehr gut recherchierten Newsletter berichtete gruendungszuschuss.de-Betreiber Andreas Lutz von zunehmenden Ablehnungsbescheiden durch die Arbeitsagenturen.

Kaum ist mein Standardwerk zur Existenzgründung, das „ Praxisbuch Existenzgründung“ in die neue Auflage gegangen, scheint eine Änderung im Kapitel "Gründungszuschuss" ins Haus zu stehen. Die Bundesarbeitsagentur ist dazu verdonnert worden, 4,3 Milliarden Euro einzusparen. Wie und in welcher Form das geschehen soll, ist noch nicht klar. Die derzeit häufigeren Ablehnungen schon jetzt deuten auf eine strengere Auslegung vorhandener Regeln – zumal das Geld in den Agenturen ohnehin knapp ist.

Möglich, dass aus der derzeitigen Muss-Leistung (jeder, der gründen will, hat Anspruch) eine Kann-Leistung wird. Das bedeutet, es wird wie beim Einstiegsgeld (für Arbeitslosengeld-II-Empfänger) vom Fallmanager und möglicherweise auch regionalen Regelungen abhängig sein, wer den Gründungszuschuss bekommt – und wer nicht.

Das ist allerdings noch nicht Gesetz. Das Sparpaket, und damit auch mögliche Änderungen beim  Gründungszuschuss, muss dazu erst einmal den Bundesrat passieren. Doch gerade haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat aufgrund der NRW-Wahl geändert. Allerdings meldet Spiegel Online gerade, dass die Bundesregierung Teile des Sparpakets am Bundesrat vorbei schiffen möchte.

Was passieren wird und was nicht, ist also völlig unklar. Klar ist, dass hier an der falschen Stelle der Rotstift angesetzt wird, denn Gründungen aus der Arbeitslosigkeit sind extrem erfolgreich. 27 Milliarden Euro ließen sich mit der Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes einsparen, rechnete uns der Stern in „Die verrückteste Steuer der Welt“ vor. Ich verzichte gern auf meinen ermäßigten Steuersatz als Buchautorin.

Bis es jedoch (vielleicht) neue Regelungen gibt, gelten die alten. Wie diese aussehen, verrate ich morgen.

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Über Svenja Hofert

Svenja Hofert ist vielfache Bestsellerautorin, die sich im deutschsprachigen Raum über mehr als ein Vierteljahrhundert ein hohes Renommee als Vordenkerin für das Thema Zukunft von Arbeit und Führung erworben hat. Ihr Motto "Zukunft der Arbeit mit Sinn und Verstand". Dieses Blog besteht seit 2006 und wird nur noch gelegentlich gepflegt. Folgen Sie der Autorin, indem Sie Ihren kostenlosen Newsletter Weiterdenken  abonnieren. Auf  Linkedin können Sie der Autorin ebenso folgen und erhalten 14tätig die Weiterdenken Essentials.

One Comment

  1. MenschMejer 22. Juni 2010 at 17:04 - Antworten

    Endlich mal jemand der diese Andreas Lutz Meldung…im Sinne lasst euch von mir beraten- nicht ganz so fraglos zitiert.
    Fakt ist: GZ ist nach SGBIII eine Pflichtleistung. Also…bei Ablehnung..Widerspruch….wenn nötig…Klage beim Sozialgericht.
    Erst wenn das SGBIII geändert wird bzgl. GZ …wird es kritisch.
    http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/sparmilliarden-gesucht/
    Das kann noch bis 1.1.12 dauern.

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