Kate­go­rien

Lassen Sie sich bloß für Geld nicht vermit­teln!

Published On: 27. Oktober 2010Cate­go­ries: Führung

Gestern habe ich mit einer kleinen Gruppe frisch gekün­digter, aber hoch­kom­pe­tenter, tech­nisch bestens ausge­bil­deter Menschen im Auftrag des Unter­neh­mens Stra­te­gien ausge­ar­beitet, einen neuen Job zu finden und das eigene Profil zu schärfen.  „Die Agentur hat gesagt nach 2 Monaten Arbeits­lo­sig­keit bekomme ich einen Gutschein, was mache ich damit?“ fragte eine.  Gerade flat­tert mir eine Meldung des Insti­tuts für Arbeits­markt­for­schung IAB herein, die zu dieser Frage wunderbar passt. Deshalb möchte sie hier aufgreifen und gleich die Antwort  geben. Der Vermitt­lungs­gut­schein wurde 2002 einge­führt und besteht vorläufig bis Ende 2011. Jeder Arbeits­lose, der z.B.  mehr als 2 Monate in AG-I- Bezug ist, hat Anspruch darauf. Wenn eine Agentur einen Arbeits­losen vermit­telt, bekommt sie nach 6 Wochen 1.000 Euro und nach weiteren 6 Monaten noch einmal 1.000 Euro, insge­samt also 2.000 Euro. In der Praxis soll es so sein, dass Agentur und Unter­nehmen sich das Geld gerne teilen. Erlaubt ist das selbst­re­dend nicht.

Nach IAB nehmen nur rund 7–9% den Gutschein in Anspruch, davon die Hälfte aus Arbeits­lo­sen­geld I‑Bezug (hier ist das SGB III die Entschei­dungs­grund­lage), der Rest kommt aus ALG II, also Hartz IV  Hier können die Vermitt­lungs­summen noch höher liegen.

Unter den Vermit­telten sind offenbar mehr Ostdeut­sche, der Bildungs­stand wurde nicht unter­sucht. Nach Einlösen eines Gutscheins bleiben nur knapp 50% davon mindes­tens sechs Monate im vermit­telten Job beschäf­tigt. Das über­steigt die normale Kündi­gungs­quote in und nach der Probe­zeit, die außer­halb der Unter­neh­mens­be­ra­ter­branche (hier sind es rund 30%) nur 10% betrifft.

Eine erschre­ckende Bilanz sowie Steu­er­geld­ver­schwen­dung, wie ich finde. Mit meinem auf die Frage der Teil­neh­merin gege­benen Tipp „Igno­rieren Sie den Gutschein, meiden Sie Ange­bote von Arbeits­ver­mitt­lern“ liege ich also richtig. Die Autoren der Studie führen die miesen Quoten teil­weise auf den Aufwand bei der Bean­tra­gung zurück.

Meiner Erfah­rung nach liegen die Ursa­chen woan­ders.

Nach allem, was ich seit Einfüh­rung des Gutscheins vor acht Jahren erlebt und gehört habe, kann ich nur ein Fazit ziehen: Arbeits­ver­mitt­lungs­agen­turen, die von den Gutscheinen leben, sind zu einem erschre­ckenden Teil unse­riös. Sehr gern wird er mit Einstel­lungs­zu­schüssen kombi­niert. Neu gegrün­dete Unter­nehmen mit weniger als 5 Mitar­bei­tern bekommen in den ersten zwei Jahren der Grün­dung für 12 Monate bis zu 50% des Gehalts geför­dert, sofern diese Neu-Mitar­­beiter zuvor drei  Monate arbeitslos waren und eine Weiter­bil­dungs­maß­nahme der Arbeits­agentur hinter sich haben. Neugrün­dungen sind übri­gens ganz einfach: Um die Förde­rung zu bekommen gründet man einfach ein zweites Unter­nehmen – das muss gar keine GmbH sein und geht quasi formlos als Einzel­un­ter­nehmen 😉 De facto macht das in den Augen der Unter­nehmen, die Gutscheine und Einstel­lungs­zu­schüsse gern annehmen, beson­ders jene Bewerber attraktiv, die aus einer Weiter­bil­dung kommen und mehr als drei Monate arbeitslos sind.

Da Bewerber norma­ler­weise  nicht von alleine auf die eh nicht sehr beliebten Vermittler zugehen, ködern die Agen­turen mit Stel­len­an­zeigen Bewerber, fischen dabei zu einem großen Teil aber genau jene Personen heraus, die einen schlechten Lebens­lauf haben. Wer nicht mindes­tens zwei Monate arbeitslos wird, bekommt auf eine solche Anzeige mit ziem­li­cher Sicher­heit keine Einla­dung, denn: diese Bewerber sind für die gutschein­hung­rigen Vermittler unin­ter­es­sant.

Vermit­telt werden zudem mit Vorliebe eher unsi­chere Personen mit maximal mitt­lerem Bildungs­stand. Ganz oft  in Firmen, die einen Mitar­beiter sechs Monate ausbeuten, um sich dann den nächsten zu suchen. Es mag Ausnahmen geben, aber die bestä­tigen eher eine Regel als anders­herum.

Eigent­lich ist das doch logisch: Wenn ein Unter­nehmen ernst­haft einen Mitar­beiter einstellen möchte, können   ihm als Arbeit­geber die 2.000 Euro, die er als Zuschuss bekomme, doch wirk­lich egal sein — Qualität sollte an erster Stelle stehen, jeden­falls bei Bildungs­be­rufen. Ähnlich sehe ich das mit dem Einstel­lungs­zu­schuss: Wenn ich nicht genü­gend Puffer habe, einen Mitar­beiter einzu­stellen, dann lasse ich das besser… Oder? Freue mich sehr über Erfah­rungen von Betrof­fenen und Meinungen aus allen Rich­tungen!

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Über Svenja Hofert

Ich bin Expertin für die Arbeits­welt der Gegen­wart und Zukunft, und das schon seit einer halben Ewig­keit. Ich coache bei Verän­de­rung, spreche über das, was Verän­de­rung mit uns macht und berate an Wegga­be­lungen. Als Unter­neh­merin habe ich immer wieder erfolg­reich gegründet, aktuell meine Akademie der Verän­de­rung.

Weiter­denken ist dabei mein Motto: Immer etwas aktu­eller, etwas poin­tierter, etwas tief­sin­niger und prag­ma­tisch voraus­schauend.

Viel­leicht kennen wir uns…

… aus dem Bücher­regal, denn seit 1998 habe ich rund 30 Bücher geschrieben, die in bis zu 8 Auflagen erschienen sind.

Als Kolum­nistin  schrieb ich DER SPIEGEL oder  WELT bilanz, aktuell habe ich beim Psycho­logen-Fach­blatt „Wirt­schafts­psy­cho­logie aktuell“ eine regel­mä­ßige Kolumne. Man findet meine Inter­views zudem im TV sowie in bekannten Medien von ZEIT bis FAZ.

Diesen Blog betreibe ich seit 2006, meinen Podcast gibt es seit 2023. Mit meiner Sonn­tags­ko­lumne WEITERDENKEN bei Substack und mehr als 4.000 Abon­nenten gehöre ich zu den meist­ge­le­senen deutsch­spra­chigen Autoren auf dieser Platt­form.

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3 Kommen­tare

  1. Sabine Kara-Jackson 27. Oktober 2010 at 13:13 — Reply

    Ich bin im Bereich Personal- und Manage­ment­be­ra­tung tätig. Dieser Artikel spricht mir aus dem Herzen. Sehr gut Frau Hofert. Vielen Dank.
    MfG
    Sabine Kara-Jackson

  2. Svenja Hofert 27. Oktober 2010 at 13:39 — Reply

    Das freut mich. herz­liche Grüße Svenja Hofert

  3. […] Win-Win für beide Seiten. Aber, bleiben wir realis­tisch: Die meisten Auftrag­geber sind nicht so. Geld, ob Gehalt oder Honorar, ist selten egal, man muss verhan­deln.  Und wenn nicht, gilt es […]

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