Kate­go­rien

Let´s start: Wie erklärt sich der aktu­elle Grün­dungs­boom?

Published On: 25. Mai 2011Cate­go­ries: Führung

2011, so orakeln die Statis­tiken, soll ein Boom­jahr für Grün­dungen werden. Bei uns häufen sich derzeit die Anträge im KFW-geför­­derten Coaching. Dabei steigt die Qualität der Unter­neh­mungen enorm. Wer sich derzeit selbst­ständig macht, will das wirk­lich und ist entspre­chend hoch­mo­ti­viert. Bekannt­lich ist dies einer der wesent­li­chen Trieb­kräfte für Erfolg. Wer will, der kann. Oder umge­kehrt.

Die aktu­elle Grün­dungs­welle hat mutmaß­lich damit zu tun, dass sich viele Ange­stellte nicht wohl fühlen in ihren Unter­nehmen oder dort ihre Fähig­keiten nicht oder nicht ausrei­chend einsetzen können. Auch Umori­en­tie­rungen führen nicht selten vom Regen in die Traufe.

Viel­fach passen auch die Rahmen­be­din­gungen der „alten“ Arbeits­welt nicht so gut zum eigenen Leben. Denn trotz Fach­kräf­te­man­gels ist die Qualität der ange­bo­tenen Stellen leider oft mise­rabel. Wer etwas kann und will, macht da doch lieber gleich sein eigenes Ding, um den Buch­titel meines Kollegen Thilo Baum zu zitieren. Das ist derzeit nicht im Sinne unserer wirt­schafts­treuen Regie­rung, die ihre Fach­kräfte lieber mit Ange­stell­ten­ver­trägen knebelt. Anders jeden­falls kann ich mir den aktu­ellen Rück­wärts­schwenk bei prallen Kassen nicht erklären – ist es doch eine Tatsache, dass die Zahl der Selbst­stän­digen stetig steigt, sich Free­lan­cing durch­setzt und diese eine wich­tige und keines­falls prekäre Form der Zukunft der Arbeit ist. Prekär ist das, was mir heute Morgen eine Kundin berich­tete, Akade­mi­kerin mit zwei Studi­en­ab­schlüssen: Ihr wurde ein Teil­zeitjob mit 20 Stunden für 590 EUR brutto ange­boten, Studium gern gesehen.

Trotz des Opti­mismus sind Gründer derzeit verun­si­chert, da es schon ab November diesen Jahres neue Rege­lungen für den Grün­dungs­zu­schuss geben soll.

  • Vorab: die alten Rege­lungen gelten für alle, die Ihren Antrag bis 31.10.2011 einrei­chen, auch wenn die Arbeits­agen­turen offen­sicht­lich derzeit ein wenig „herum­zi­cken“. Im Moment gilt: Wer eine Trag­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung und noch mindes­tens drei Monate Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld hat, bekommt den Zuschuss. Da gibt´s kein Disku­tieren. Lassen Sie sich also von entspre­chenden Äuße­rungen nicht verrückt machen.
  • Ab 1.11.2011 soll gelten: Die Pflicht- verwan­delt sich in eine Ermes­sens­leis­tung, das heißt: Fall­ma­nager bei der Arbeits­agentur werden entscheiden. Das ist natür­lich erschre­ckend ange­sichts der Tatsache, dass dort niemand sitzt, der Bran­chen­kennt­nisse mitbringt (es sei denn zum Arbeits­ver­mitt­lungs­ge­werbe ;-)). Ich halte zwar die ganze Busi­ness Planung für über­holt, befürchte aber, dass es bedeutet, dass die Pläne ab sofort mehr „Blend­werk“ enthalten müssen. Haupt­sache sieht gut und durch­dacht aus. Zwei Seiten Kurz­be­schrei­bung – die Zeiten dürften jeden­falls vorbei sein.
  • Bisher erhält den Zuschuss jeder Arbeits­lose der noch mindes­tens 90 Tage lang Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld I hat. In Zukunft soll diese Zeit­grenze auf 180 Tage ausge­dehnt werden. Der Antrag muss also früher gestellt werden als bisher.
  • Gezahlt wird dann auch nur noch für sechs Monate mit dem Arbeits­lo­sen­geld plus 300 EUR (entspricht dann etwa dem alten Netto) sowie für weitere sechs Monate mit 300 EUR (d.h. man bekommt über weitere 6 Monate 1800 EUR).
  • Insge­samt kürzt das den Grün­dern, die Anspruch auf den Höchst­satz hatten, bis zu 6.500 Euro einfach so weg, wie die Experten von Gründungszuschuss.de errech­neten.

Ich berate derzeit einige Kunden, die in einem Ange­stell­ten­ver­hältnis stecken und sich gern selbst­ständig machen würden. Die Ände­rung der Regeln setzt sie unter Zugzwang — und lässt nach Alter­na­tiven fragen. Zwar bringt der Grün­dungs­zu­schuss derzeit bis zu 21.000 EUR, jedoch empfiehlt es sich dennoch nicht, über­stürzt zu kündigen. Gerade bei Dienst­leis­tungen rund um Coaching, Bera­tung und Personal sollten Sie sich Zeit nehmen. Die Idee muss stehen und darf sich nicht erst in der Grün­dungs­phase entwi­ckeln.

Wenn Sie selbst kündigen, bedeutet dies außerdem, dass Sie drei Monate gesperrt sein – oder eben drei Monate weniger Arbeits­lo­sen­geld bekommen. Diese Sperre lässt sich umgehen, wenn Sie durch einen Arzt nach­weisen, dass Sie unter Burnout oder Mobbing leiden – aller­dings ist dies eine Ermes­sens­ent­schei­dung. Es kann klappen, muss aber nicht. Bitte auch nicht vergessen: Wer sich selbst­ständig machen möchte, braucht oft höhere Rück­lagen als sie der Grün­dungs­zu­schuss bietet. Wer diese nicht hat, kann Start­geld bei der KFW oder einen Mikro­kredit, etwa bei der Gls-Bank, bean­tragen.

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Über Svenja Hofert

Ich bin Expertin für die Arbeits­welt der Gegen­wart und Zukunft, und das schon seit einer halben Ewig­keit. Ich coache bei Verän­de­rung, spreche über das, was Verän­de­rung mit uns macht und berate an Wegga­be­lungen. Als Unter­neh­merin habe ich immer wieder erfolg­reich gegründet, aktuell meine Akademie der Verän­de­rung.

Weiter­denken ist dabei mein Motto: Immer etwas aktu­eller, etwas poin­tierter, etwas tief­sin­niger und prag­ma­tisch voraus­schauend.

Viel­leicht kennen wir uns…

… aus dem Bücher­regal, denn seit 1998 habe ich rund 30 Bücher geschrieben, die in bis zu 8 Auflagen erschienen sind.

Als Kolum­nistin  schrieb ich DER SPIEGEL oder  WELT bilanz, aktuell habe ich beim Psycho­logen-Fach­blatt „Wirt­schafts­psy­cho­logie aktuell“ eine regel­mä­ßige Kolumne. Man findet meine Inter­views zudem im TV sowie in bekannten Medien von ZEIT bis FAZ.

Diesen Blog betreibe ich seit 2006, meinen Podcast gibt es seit 2023. Mit meiner Sonn­tags­ko­lumne WEITERDENKEN bei Substack und mehr als 4.000 Abon­nenten gehöre ich zu den meist­ge­le­senen deutsch­spra­chigen Autoren auf dieser Platt­form.

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5 Kommen­tare

  1. René 26. Mai 2011 at 8:03 — Reply

    Hallo Svenja,
    Klasse Hinweise! Danke! Kommen genau zum rich­tigen Zeit­punkt!
    LG,
    René

  2. Svenja Hofert 27. Mai 2011 at 12:25 — Reply

    Hi René, danke — hört sich so an, als wagst du den Schritt? LG + viel Erfolg Svenja

  3. Alex­ander 6. Juni 2011 at 1:58 — Reply

    Hallo Svenja,

    vielen Dank für Ihrer tollen Artikel und Ihren Blog. Ihre Art zu schreiben und Ihre Arbeit ist echt toll.

    Ich wollt mich auch Selbst­ständig machen in meinem gelerntem Beruf und habe auch über die Arge die Förde­rung bean­tragt. Das war nicht so einfach wie man denkt, man muss erstmal einen Kurs von 2 Wochen bestreiten in dem einem alles über die Selbst­stän­dig­keit gelehrt werden soll. Nur war es für meien Begriffe eher eine Art der verun­si­che­rung, denn es wurde einem eher die nega­tive Dinge vorge­halten und gerechnet, als effektiv zur Tat zu schreiten. Ich habe den Gedanken dann leider verworfen, da ich finan­ziell keine Reserven hatte. Zudem habe ich seit dem Kurs eine große Angst vor dem Finanzamt, da es einem schnell das letzte Hemd ausziehen kann.

    Auf der anderen Seite finde ich es sehr schade, daß es Leuten die den Schritt doch wagen, die Möglich­keit einer kleinen Grund­si­che­rung genommen wird.

    Schade das Sie so weit weg sind und ich Ihren Blog zu der Zeit noch nicht kannte.

    Liebe Grüße
    Alex­ander

  4. Svenja Hofert 6. Juni 2011 at 13:23 — Reply

    Hier noch mal Ergän­zungen aus dem News­letter von Andreas Lutz: “Statt den zum Grün­dungs­zeit­punkt benö­tigten Rest­an­spruch auf Arbeits­lo­sen­geld I von 90 auf 180 Tage (sechs Monate) zu erhöhen, begnügt man sich nun mit einem Rest­an­spruch von 150 Tagen (fünf Monate). Statt mit einer Mittel­kür­zung um 78 Prozent rechnet man jetzt „nur noch“ mit einer Einspa­rung von 74 Prozent.”

  5. […] und passen ein wenig zum momen­tanen Trend, lieber den Fach­kräf­te­mangel zu betrauern als die Chancen der Selbst­stän­dig­keit zu beju­beln. Deshalb möchte ich die Aussagen an dieser Stelle gern ins rechte Licht […]

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