Kate­go­rien

60 Tage Urlaub, Flexi­time & Co.: Verhan­deln Sie doch, was Sie wollen

Published On: 16. August 2011Cate­go­ries: Führung

Wissen Sie, warum Ihr Kollege immer so oft zum Arzt geht? Viel­leicht ist es nur eine Ausrede: in Wahr­heit hat er an seinen Arzt-Tagen Urlaub. Chefs mögen es gar nicht, wenn es an der großen Glocke hängt, dass der eine Mitar­beiter mehr Geld, Urlaub oder andere Komfort­zonen zuge­spro­chen bekommen hat als der andere. Da wird lieber Gleich­heit vorge­spielt. Nach­voll­ziehbar, wenn Sie sich in den Chef versetzen: Es könnte die anderen im Team ja auch auf die Idee bringen, auch mehr zu fordern als im Stan­­dard-Arbeits­­ver­­­trag steht.

Das ist möglich, ohne Tarif­bin­dung können Sie in Ihren Vertrag fast alles schreiben lassen was Sie wollen — nicht nur ein höheres Gehalt, sondern auch ganz indi­vi­du­ellen Frei­raum. Viel­leicht wollen Sie ja auch als Ange­stellter frei­be­ruf­liche Aufträge und sich dafür nicht —  wie sonst üblich – von der Branche Ihres Arbeit­ge­bers fern­halten müssen. Viel­leicht möchten Sie ein ROWE – Results only work envi­ron­ment –, auch wenn das Unter­nehmen sich solche radi­kalen Schritte insge­samt noch nicht traut. Auch jede Art von „Flexi­time“ ist verhan­delbar, zum Beispiel mit nur sehr geringen Kern­an­we­sen­heiten. Oder auch die 4‑Tage-Woche – bei vollem Gehalt, versteht sich.

60 Tage Urlaub, den Lebens­mit­tel­punkt in Barce­lona behalten oder einen Drei-Wochen-Arbeiten-eine Woche-frei-Rhythmus? Alles kein Problem: Solche Dinge sind ebenso verhan­delbar wie das Elek­trorad oder der monat­liche Fort­bil­dungstag. Die Dame mit den 60 Tagen Urlaub wollte immer da sein, wenn die Kinder Ferien haben. Sie hat zunächst selbst nicht geglaubt, dass der Arbeit­geber auf ihre Forde­rung eingehen würde. Er tat es, zähne­knir­schend.

Einen Haken hat die Sache: Solche Zuge­ständ­nisse machen Arbeit­geber nur, wenn sie einen Mitar­beiter wirk­lich wollen. Und das ist dort der Fall, wo sonst Mangel herr­schen oder eine Kompe­tenz fehlen würde. Andrer­seits machen indi­vi­du­elle Vorstel­lungen einen Mitar­beiter auch inter­es­sant. Er wirkt dann nicht so, als wolle er einen Job um jeden Preis haben oder halten wollen, sondern als sei er jemand mit genü­gend Alter­na­tiven.

Zudem sind exklu­sive Forde­rungen bei größeren Firmen meist schwerer durch­setzbar. So wollte der Geschäfts­führer einer Konzern­sparte seinen eigenen Coach nach dem Jobwechsel auch in seiner neuen Firma einsetzen (und sich wie gewohnt die Rech­nung vom Unter­nehmen zahlen lassen). Das gefiel dem Einkauf nicht, und auch der zweite Geschäfts­führer verwei­gerte die notwen­dige zweite Unter­schrift.

Wenn Sie einen neuen Job in Aussicht haben, fragen Sie ruhig nach den Details des Arbeits­ver­trags. Lassen Sie sich eine Version als Word-Datei oder PDF schi­cken. Bitten Sie dann um einen extra Termin für die Vertrags­ver­hand­lungen – viele bieten das selbst auf höheren Posi­tionen nicht von sich aus an.

Unter­nehmen klären lieber gern den groben Rahmen – also das Jahres­brutto — und schi­cken dann unge­fragt den Arbeits­ver­trag zu, meist schon unter­schrieben von den Verant­wort­li­chen. Das setzt viele unter Druck, die beim Lesen Passagen entde­cken, die sie so lieber nicht unter­schreiben würden – aus Angst, eine Welle zu machen, es aber dennoch tun. Trauen Sie sich. Damit Sie nicht nach einigen Wochen entde­cken, dass Ihre eigene Mitar­bei­terin so oft zum Arzt geht…. Und Sie beim Lesen Ihres vom Geschäfts­führer unter­schrie­benen Arbeits­ver­trags entde­cken: sie hat drei Tage mehr Urlaub hat als Sie.

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Über Svenja Hofert

Ich bin Expertin für die Arbeits­welt der Gegen­wart und Zukunft, und das schon seit einer halben Ewig­keit. Ich coache bei Verän­de­rung, spreche über das, was Verän­de­rung mit uns macht und berate an Wegga­be­lungen. Als Unter­neh­merin habe ich immer wieder erfolg­reich gegründet, aktuell meine Akademie der Verän­de­rung.

Weiter­denken ist dabei mein Motto: Immer etwas aktu­eller, etwas poin­tierter, etwas tief­sin­niger und prag­ma­tisch voraus­schauend.

Viel­leicht kennen wir uns…

… aus dem Bücher­regal, denn seit 1998 habe ich rund 30 Bücher geschrieben, die in bis zu 8 Auflagen erschienen sind.

Als Kolum­nistin  schrieb ich DER SPIEGEL oder  WELT bilanz, aktuell habe ich beim Psycho­logen-Fach­blatt „Wirt­schafts­psy­cho­logie aktuell“ eine regel­mä­ßige Kolumne. Man findet meine Inter­views zudem im TV sowie in bekannten Medien von ZEIT bis FAZ.

Diesen Blog betreibe ich seit 2006, meinen Podcast gibt es seit 2023. Mit meiner Sonn­tags­ko­lumne WEITERDENKEN bei Substack und mehr als 4.000 Abon­nenten gehöre ich zu den meist­ge­le­senen deutsch­spra­chigen Autoren auf dieser Platt­form.

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3 Kommen­tare

  1. Ina S. 17. August 2011 at 10:44 — Reply

    Hallo,

    ein Arbeits­ver­trag gehört immer gemeinsam bespro­chen. Hier sollte man sich die Zeit nehmen alle Punkte zu bespre­chen. Schließ­lich soll das die Basis der gemein­samen beruf­li­chen Zukunft werden. Hört der Arbeit­geber hier nicht richtig zu und argu­men­tiert richtig, entsteht ein schaler Eindruck noch bevor der erste Arbeitstag da ist… und dann über­lege ich mir doch lieber zweimal, ob das wirk­lich der rich­tige Arbeit­geber für mich ist.

    Freund­liche Grüße
    Ina S.

  2. Svenja Hofert 17. August 2011 at 19:32 — Reply

    Stimmt, deshalb habe ich das noch mal geschrieben — weil es so selbst­ver­ständ­lich ist, aber in 90% der Fälle nicht gemacht wird. Nach dem Motto “Unter­schreib oder stirb” 😉 In diesem Sinn: Nicht unter­schreiben und schöne Grüße Svenja Hofert

  3. […] die Maßnahmen, die aus dieser Erkenntnis entspringen, sind teil­weise gelb (Selbst­ma­nage­ment, Results only Envi­ron­ment), teil­weise noch grün (Mitein­ander reden) oder sogar orange (Geld, Firmen­wagen). Ich denke, mit […]

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