Kate­go­rien

Igno­ranz als Entschei­dungs­grund­lage?

Published On: 18. Juli 2007Cate­go­ries: Führung

Dass vieles bei der Arbeits­agentur nicht so ganz rund läuft ist hinläng­lich bekannt. Dass die Mitar­beiter der Arbeits­agentur oft über­for­dert sind, mag in vielen Fällen als Entschul­di­gung dienen. Eine ganz neue Dimen­sion der Unzu­läng­lich­keit der Insti­tu­tion „Arbeits­agentur“ entdeckte ich vergan­gene Woche: die schlichte Igno­ranz, wenn es um Wieder­keh­re­rInnen geht.

Eine Kundin in der Karrie­re­be­ra­tung – nennen wir sie Frau Müller – erzählte so nebenbei von ihrer Enttäu­schung über ihren Arbeits­­lo­­sen­­geld-Bescheid. Nur 811 Euro sollte es geben. Frau Müller hatte mit Antritt der Eltern­zeit wie so viele andere ihren Job verloren. Während der Eltern­zeit bekam sie Erzie­hungs­geld. Nach Ende der Eltern­zeit sucht Frau Müller nun einen Job und hat zunächst einmal einen Antrag auf Arbeits­lo­sen­geld gestellt. Dieser fiel eben entspre­chend bescheiden aus. Bei einem vorhe­rigen Verdienst weit über der Bemes­sungs­grenze erstaun­lich wenig.

Die Grund­lage für diese Vorgehen — Bemes­sung von Arbeits­lo­sen­geld aufgrund einer Einstu­fung und NICHT nach der sonst gültigen Regel 60 oder 67 Prozent des letzten Gehalts — bildet § 133 Absatz 4 SGB III. Danach darf die Arbeits­agentur Arbeits­lo­sen­geldem­fän­ge­rInnen gemäß Ihrer Quali­fi­ka­tion einstufen: Mit Hoch­schul­stu­dium gibt es am meisten Geld, als unge­lernte Kraft am wenigsten. Nun war Frau Müller viele Jahre Führungs­kraft, hatte weit über­durch­schnitt­lich verdient — aber nur die Fach­hoch­schul­reife. Kann man sie wirk­lich auf das Niveau eines Unge­lernten stellen? Ist es über­haupt zulässig, Menschen nach der Elternzeit/Erziehungszeit auf so einer Basis einzu­schätzen? Müsste nicht viel­mehr der Lebens­lauf und die letzte Stelle Entschei­­dungs- und Bemes­sungs­grund­lage sein?

Begründet wurde die Einstu­fung über­haupt nicht. Die Arbeits­agentur hatte auch keine Quali­fi­ka­tionen abge­fragt, sie kannte den Lebens­lauf von Frau Müller gar nicht. Dies legt die Vermu­tung nahe, dass oft einfach so und aufs Blaue hinein einge­stuft wird. Nach der Recherche weiß ich: Dieser Fall ist kein Einzel­fall und fast immer sind die “Opfer” Frauen, denn noch sind es nur eine Hand­voll Männer, die zeit­weise aus dem Job aussteigen und dann wieder­kehren — um gar nicht so selten danach erst einmal arbeitslos zu sein.

Nun ist gegen dieses Vorgehen von einer Dame in Berlin geklagt wurden – und sie bekam Recht (Az.: Sozi­al­ge­richt Berlin S 77 AL 961/06 ). Darüber hinaus liegt ein Urteil der Bundes­ver­fas­sungs­ge­richtes (BVerfG, 1 BvL 10/01 vom 28.3.2006, Absatz-Nr. (1 — 65)) vor, das diese Praxis verbietet. Was die Arbeits­agentur im Falle von Frau Müller beschieden hat, ist damit offenbar rechts­widrig.

Es bleibt Frau Müllers Entschei­dung, Wider­spruch gegen den Bescheid einzu­legen. Man darf sehr gespannt sein, was daraus wird. Gibt es keine Eini­gung mit der örtli­chen Arbeits­agentur kann sie das Ganze vor das – bekann­ter­maßen stark bean­spruchte und termin­lich schwer ausge­las­tete – Sozi­al­ge­richt zu bringen. Wann Frau Müller dann das ihr zuste­hende Geld sehen würde, ist ungewiß.

Frauen und Männer sollten ihren Arbeits­lo­sen­geld­be­scheid nach der Erzie­hungs­zeit also ganz genau prüfen und nicht akzep­tieren, wenn dieser zu niedrig ausfällt (weniger als 60 bzw. 67 Prozent des Einkom­mens) und sie gegen­über einem Arbeits­losen benach­tei­ligt, der keine Erzie­hungs-/Eltern­­zeit wahr­ge­nommen hat.

Sabine Korn­dörfer

Beitrag teilen:

Über Svenja Hofert

Ich bin Expertin für die Arbeits­welt der Gegen­wart und Zukunft, und das schon seit einer halben Ewig­keit. Ich coache bei Verän­de­rung, spreche über das, was Verän­de­rung mit uns macht und berate an Wegga­be­lungen. Als Unter­neh­merin habe ich immer wieder erfolg­reich gegründet, aktuell meine Akademie der Verän­de­rung.

Weiter­denken ist dabei mein Motto: Immer etwas aktu­eller, etwas poin­tierter, etwas tief­sin­niger und prag­ma­tisch voraus­schauend.

Viel­leicht kennen wir uns…

… aus dem Bücher­regal, denn seit 1998 habe ich rund 30 Bücher geschrieben, die in bis zu 8 Auflagen erschienen sind.

Als Kolum­nistin  schrieb ich DER SPIEGEL oder  WELT bilanz, aktuell habe ich beim Psycho­logen-Fach­blatt „Wirt­schafts­psy­cho­logie aktuell“ eine regel­mä­ßige Kolumne. Man findet meine Inter­views zudem im TV sowie in bekannten Medien von ZEIT bis FAZ.

Diesen Blog betreibe ich seit 2006, meinen Podcast gibt es seit 2023. Mit meiner Sonn­tags­ko­lumne WEITERDENKEN bei Substack und mehr als 4.000 Abon­nenten gehöre ich zu den meist­ge­le­senen deutsch­spra­chigen Autoren auf dieser Platt­form.

Folgen Sie mir gerne auf Youtube und wenn Sie nichts verpassen wollen auch bei Linkedin.

 

Leave A Comment