Kate­go­rien

Wirbel um den Grün­dungs­zu­schuss, Teil 1

Published On: 21. Juni 2010Cate­go­ries: Führung

Seit 14 Tagen sorgt das Spar­paket für Wirbel. In seinem immer sehr gut recher­chierten News­letter berich­tete gruendungszuschuss.de-Betreiber Andreas Lutz von zuneh­menden Ableh­nungs­be­scheiden durch die Arbeits­agen­turen.

Kaum ist mein Standard­werk zur Exis­tenz­grün­dung, das „ Praxis­buch Exis­tenz­grün­dung“ in die neue Auflage gegangen, scheint eine Ände­rung im Kapitel “Grün­dungs­zu­schuss” ins Haus zu stehen. Die Bundes­ar­beits­agentur ist dazu verdon­nert worden, 4,3 Milli­arden Euro einzu­sparen. Wie und in welcher Form das geschehen soll, ist noch nicht klar. Die derzeit häufi­geren Ableh­nungen schon jetzt deuten auf eine stren­gere Ausle­gung vorhan­dener Regeln – zumal das Geld in den Agen­turen ohnehin knapp ist.

Möglich, dass aus der derzei­tigen Muss-Leis­­tung (jeder, der gründen will, hat Anspruch) eine Kann-Leis­­tung wird. Das bedeutet, es wird wie beim Einstiegs­geld (für Arbeits­­lo­­sen­­geld-II-Empfänger) vom Fall­ma­nager und mögli­cher­weise auch regio­nalen Rege­lungen abhängig sein, wer den Grün­dungs­zu­schuss bekommt – und wer nicht.

Das ist aller­dings noch nicht Gesetz. Das Spar­paket, und damit auch mögliche Ände­rungen beim  Grün­dungs­zu­schuss, muss dazu erst einmal den Bundesrat passieren. Doch gerade haben sich die Mehr­heits­ver­hält­nisse im Bundesrat aufgrund der NRW-Wahl geän­dert. Aller­dings meldet Spiegel Online gerade, dass die Bundes­re­gie­rung Teile des Spar­pa­kets am Bundesrat vorbei schiffen möchte.

Was passieren wird und was nicht, ist also völlig unklar. Klar ist, dass hier an der falschen Stelle der Rotstift ange­setzt wird, denn Grün­dungen aus der Arbeits­lo­sig­keit sind extrem erfolg­reich. 27 Milli­arden Euro ließen sich mit der Abschaf­fung des ermä­ßigten Mehr­wert­steu­er­satzes einsparen, rech­nete uns der Stern in „Die verrück­teste Steuer der Welt“ vor. Ich verzichte gern auf meinen ermä­ßigten Steu­er­satz als Buch­au­torin.

Bis es jedoch (viel­leicht) neue Rege­lungen gibt, gelten die alten. Wie diese aussehen, verrate ich morgen.

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Über Svenja Hofert

Ich bin Expertin für die Arbeits­welt der Gegen­wart und Zukunft, und das schon seit einer halben Ewig­keit. Ich coache bei Verän­de­rung, spreche über das, was Verän­de­rung mit uns macht und berate an Wegga­be­lungen. Als Unter­neh­merin habe ich immer wieder erfolg­reich gegründet, aktuell meine Akademie der Verän­de­rung.

Weiter­denken ist dabei mein Motto: Immer etwas aktu­eller, etwas poin­tierter, etwas tief­sin­niger und prag­ma­tisch voraus­schauend.

Viel­leicht kennen wir uns…

… aus dem Bücher­regal, denn seit 1998 habe ich rund 30 Bücher geschrieben, die in bis zu 8 Auflagen erschienen sind.

Als Kolum­nistin  schrieb ich DER SPIEGEL oder  WELT bilanz, aktuell habe ich beim Psycho­logen-Fach­blatt „Wirt­schafts­psy­cho­logie aktuell“ eine regel­mä­ßige Kolumne. Man findet meine Inter­views zudem im TV sowie in bekannten Medien von ZEIT bis FAZ.

Diesen Blog betreibe ich seit 2006, meinen Podcast gibt es seit 2023. Mit meiner Sonn­tags­ko­lumne WEITERDENKEN bei Substack und mehr als 4.000 Abon­nenten gehöre ich zu den meist­ge­le­senen deutsch­spra­chigen Autoren auf dieser Platt­form.

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One Comment

  1. MenschMejer 22. Juni 2010 at 17:04 — Reply

    Endlich mal jemand der diese Andreas Lutz Meldung…im Sinne lasst euch von mir beraten- nicht ganz so fraglos zitiert.
    Fakt ist: GZ ist nach SGBIII eine Pflicht­leis­tung. Also…bei Ablehnung..Widerspruch.…wenn nötig…Klage beim Sozi­al­ge­richt.
    Erst wenn das SGBIII geän­dert wird bzgl. GZ …wird es kritisch.
    http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/sparmilliarden-gesucht/
    Das kann noch bis 1.1.12 dauern.

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