Kate­go­rien

Niete oder Glückslos? Die lustige Grün­­dun­g­­zu­­­schuss-Lotterie

Published On: 18. Februar 2012Cate­go­ries: Führung

Als ich es das erste Mal hörte, traute ich meinen Ohren nicht. Da sollen „Fall­ma­nager“, den Tränen nahe, darüber jammern, dass sie keinerlei Einfluss mehr auf die Vergabe des Grün­dungs­zu­schusses hätten. Es wäre ein Losver­fahren, lautete eine Aussage, die mir über Eck zuge­tragen wurde. Andere munkelten, es gäbe Kommis­sionen, in denen die Krite­rien „will­kür­lich“ fest­ge­legt würden. Ist der Bezug von Grün­dungs­zu­schuss also ein reines Glücks­spiel geworden? Am 28.12.2011 verwan­delte sich das erfolg­reichste Arbeits­markt­in­stru­ment aller Zeiten, bis dahin ein gesetz­li­cher Anspruch, in eine Ermes­sens­leis­tung. Das bedeutet, dass nicht jeder, der gründen will,  auch eine Unter­stüt­zung mit dem Grün­dungs­zu­schuss bekommen kann. Wochen war unklar, was in der Praxis passieren würde.

Inzwi­schen schlagen Frust-Wellen wie Tsunamis hoch: sowohl Berater als auch Antrag­steller sind verun­si­chert, die ersten Kunden der Bundes­agentur von Ableh­nungen verär­gert. Dieser Artikel ist nach Recher­chen bei Insi­dern, Gesprä­chen mit Grün­­dungs­­­zu­­­schuss-Experte Andreas Lutz und Knut Böhrnsen, Pres­se­spre­cher der Arbeits­agentur Hamburg entstanden.

Gibt es wirk­lich ein Losver­fahren?

Nein, das war offen­sicht­lich bild­lich gemeint. Die Berater in den Arbeits­agen­turen sind verun­si­chert und einige regel­recht verzwei­felt. Selbst­stän­dige Berater, die vor allem von den staat­li­chen Geldern leben, die Gründer aus der Arbeits­lo­sig­keit mitbringen, sind sauer, ebenso Grün­dungs­werk­stätten. Das ist verständ­lich. Ich kann mir indes als Bera­terin die Bemer­kung nicht verkneifen, dass es zu den größten unter­neh­me­ri­schen Risiken über­haupt zählt, ein Geschäft allein auf staat­li­chen Zuschüssen wie eben Grün­dungs­zu­schuss oder KFW-Coachin­g­­geld aufzu­bauen 😉 (Rand­be­mer­kung: Letz­teres gibt es in der Vari­ante 50% auch OHNE die Grün­­dungs­­­zu­­­schuss-Zusage).

Trotzdem: Die derzei­tige Vergabe-Praxis erscheint mir, verzeihen Sie den Begriff, „hirn­rissig“ ange­sichts der Tatsache, dass man sich vergack­eiert vorkommen muss, schaut man sich den Argu­men­ta­ti­ons­schlin­ger­kurs der Regie­rung und des Bundes­mi­nis­te­riums für Arbeit und Soziales an.

Was ist passiert?

Jahre­lang argu­men­tierten Vertreter der Bundes­re­gie­rung PRO Grün­dung – wir erin­nern uns an die berüch­tigte Ich-AG – und nun sind auf einmal alle dagegen? Aus dem voll­kommen hohlen Bauch: sämt­liche Studien belegen, dass der Grün­dungs­zu­schuss das erfolg­reichste Förder­instru­ment über­haupt war (ist?)! Jedes Jahr gibt es 4,3% mehr Frei­be­rufler, IBM will sein Geschäft demnächst weit­ge­hend mit Free­lan­cern staffen, schrieb kürz­lich Spiegel Online – die Arbeit der Zukunft ist, so wurde uns immer gesagt, eine ohne Sicher­heit und lang­fris­tigen Vertrag. Ein wenig staat­liche Unter­stüt­zung sollte da doch drin sein, sehr wichtig zum Beispiel in den Arbeits­fel­dern der Zukunft wie Krea­tion und Kultur, in denen gewöhn­lich klei­nere Bröt­chen geba­cken werden.

Es entsteht der Eindruck, man wolle der Wirt­schaft Fach­kräfte zuführen. Ja, die Wirt­schaft boomt, doch was für Stellen gibt es da? Mit schlechter Bezah­lung, nicht dem Wunsch-Such­­profil entspre­chend, wenig selbst­be­stimmt oder über unge­liebte Zeit­ar­beit, Arbeit 1.0 eben. Mit wenig Raum für Häupt­linge und viel für Indianer (obwohl man uns Akade­mi­ker­mangel verkauft). Ist da für viele die Selbst­stän­dig­keit nicht eine viel attrak­ti­vere Alter­na­tive? Und über­haupt, sollte nicht jeder selbst entscheiden, was er mit seinem Berufs­leben tun möchte? Immerhin resul­tiert das Geld – der Grün­dungs­zu­schuss also — aus einer Versi­che­rung, in die vorher einge­zahlt worden ist. Sie ist somit keines­wegs „geschenkt“.

Die Mehr­zahl der Gründer hat keine oder keine dicken Abfin­dungen bekommen – viele sind nicht nur jung, viele brau­chen auch das Geld.

Wenn es keine Lostrommel gibt – wie ist es wirk­lich?

Der radi­kale Schwenk – gestern steht Förde­rung der Selbst­stän­dig­keit hoch im Kurs und heute ganz niedrig — verleitet einige Fall­ma­nager zu unloyalem Verhalten gegen­über dem Arbeit­geber Bundes­agentur für Arbeit. Sie sind so frus­triert, dass sie das Bild der Lostrommel nutzen. Andreas Lutz: “Ein großer Teil der Mitar­beiter bei den Arbeits­agen­turen ist selbst nicht über­zeugt von dem, was sie ihnen (den Grün­dern) erzählen, wie Aussagen von frus­trierten Agen­tur­mit­ar­bei­tern gegen­über von uns betreuten Grün­dern zeigen.”

Indes kann die Bundes­agentur für Arbeit für die derzei­tige Situa­tion selbst nichts. Schuld seien die in Berlin, also vor allem die Frauen Merkel und von der Leyen, sagte mir ein BA-Mitar­­beiter off the record.

Die Entschei­dung über den Grün­dungs­zu­schuss träfe, zumin­dest in Hamburg, eine Kommis­sion, bestä­tigt auch der Pres­se­spre­cher der BA Hamburg Knut Böhrnsen. Diese sei bisher jedoch noch nicht zusammen getroffen. Sie würde es dann, wenn die Zahl der mit einer fach­kun­digen Stel­lung­nahme bewil­ligten und vom jewei­ligen Fall­ma­nager befür­wor­teten Anträge das Budget über­steige.

Um wie viele Anträge geht es denn?

In Hamburg reicht das zuge­teilte Budget für den Grün­dungs­zu­schuss, versi­cherte mir Böhrnsen, bei 1.200 Fällen pro Jahr, also rund 100 pro Monat. 4.800 waren es 2011 gewesen. Das bedeutet, dass in Hamburg nur noch 25% der Anträge geför­dert würden – wenn das Niveau von 2011 bestehen bleibt. Von Arbeits­markt­seite gibt es keinen Grund, aus dem sich der Bedarf nach finan­zi­eller Grün­dungs­un­ter­stüt­zung ändern sollte, siehe oben genannte Zahl von 4,3% Zuwachs im Frei­be­ruf­ler­be­reich. Immer mehr Free­lancer in der IT, stei­gende Zahlen von Frei­be­ruf­lern in den Medien. Hinzu kommen die mit Herz und Verstand gewollten Selbst­stän­dig­keiten, denn machen wir uns nichts vor: Immer mehr Fest­an­stel­lungen führen in den Burnout und/oder die Frus­tra­tion. Arbeit 3.0 – also flexible, zukunfts­ge­rich­tete Arbeits­formen — ist noch selten,  es domi­niert Arbeit von gestern. Und die wollen viele nicht mehr.

Da die Zahl der Anträge im Januar erheb­lich zurück­ge­gangen sei, so Böhrnsen, scheint bisher die Hamburger Kommis­sion nicht tagen zu müssen. „Vermut­lich haben viele ihre Grün­dung in das letzte Jahr vorge­zogen“, sagt Böhrnsen, der etwa 30 Anträge für den Januar kennt oder nennt. Trotz der angeb­lich sehr nied­rigen Antrags­zahlen gibt es, siehe meine Umfrage bei Face­book und auch in Foren bei Xing, defi­nitiv Ableh­nungen auch schon in Hamburg.  Das müsste theo­re­tisch bedeuten, dass die Zahl von 100 bereits über­schritten worden ist – oder dass eben doch mehr abge­lehnt wird, aber rein mit Blick auf das zur Verfü­gung stehende Budget mehr hätte bewil­ligt werden können.

Klar ist: Offen­sicht­lich werden die Arbeits­amt­be­rater auf „Abschre­ckung“ gebrieft, sollen also Grün­dung als Alter­na­tive gar nicht erst ins Spiel bringen und Kunden, die damit lieb­äu­geln, gleich entspre­chend „einnorden“, Motto „schlechte Aussichten“.

Wer nicht richtig und aktuell infor­miert ist, wird sich leicht beein­dru­cken lassen – und lieber auf die Mühen des Antrags verzichten.

Doch wie stehen die Chancen wirk­lich?

Grün­­dungs­­­zu­­­schuss-Experte Andreas Lutz sieht die Chancen positiv. Je besser die Grün­dungs­wil­ligen indi­vi­duell  infor­miert seien und je opti­maler sie auf die Antrag­stel­lung vorbe­reitet sind, desto größer die Aussichten,  mit dem Antrag durch­zu­kommen. Mit seinem Team hilft Lutz bei der Ausar­bei­tung einer schlüs­sigen Argu­men­ta­ti­ons­stra­tegie. Auch bei Kunden mit schlechten Prognosen wie etwa einem Manager, der mit Abfin­dung ausge­stiegen ist, sieht er noch gute Chancen. Dafür hat er mit anderen Profis zusammen getan, z.B. Juristen, und einen Katalog mit 50 Punkten aufge­stellt, anhand derer eine schlüs­sige Stra­tegie entwi­ckelt werden kann. Denn die Lostrommel ist eben ein schönes Bild – würde die Agentur für Arbeit sie wirk­lich aufstellen, würde sie in Wider­sprü­chen und Verfahren vor dem Sozi­al­ge­richt versinken. Das Inter­esse, eine schlüs­sige Argu­men­ta­tion aufzu­bauen, muss also seitens der BA sehr groß sein.

Keine Gieß­kanne also. Woran ist das Ermessen denn nun geknüpft?

Eine Ermes­sens­leis­tung wie der Grün­dungs­zu­schuss es inzwi­schen ist, bedeutet nicht, dass etwas mit der Gieß­kanne und frei nach Lust und Laune verteilt werden kann. Die Vergabe oder Nicht-Vergabe des Grün­dungs­zu­schusses muss an nach­voll­zieh­bare Krite­rien geknüpft sein. Dies bestä­tigten mir auch Sozi­al­rechtler. „Ein Ermessen muss begründet werden, um ggf. auch gericht­lich über­prüft werden zu können, denn es kann auch fehler­haft ausgeübt werden“,  schreibt eine ehema­lige Verwal­tungs­be­amtin bei Face­book.

Doch die Krite­rien sind höchst weich. So steht es in den Durch­füh­rungs­an­wei­sungen:

Der Vorrang der Vermitt­lung nach § 4 Abs. 2 SGB III ist zu berück­sich­tigen. Die Prüfung des Vermitt­lungs­vor­rangs hat stets indi­vi­duell zu erfolgen und darf nicht dazu führen, dass bestimmte Bran­chen oder Fach­kräfte grund­sätz­lich von einer Förde­rung ausge­schlossen werden.

Gibt es im entspre­chenden Beruf oder der Funk­tion genü­gend Stellen, so muss der Grün­dungs­in­ter­es­siere sich erst mal auf dem regu­lären Arbeits­markt bewerben. Das muss er auch tun, wenn die Stellen anderswo im Bundes­ge­biet sind. Auf meinem Face­­book-Account erzählt eine abge­lehnte Antrag­stel­lerin, dass die Agentur ihr aufge­tragen habe, doch in einem Umkreis von mehr als 200 Kilo­me­tern zu schauen, da gäbe es Stellen. Doch ist das zumutbar?

Das ist im Einzel­fall schwer zu belegen. Ist es zumutbar für eine allein­er­zie­hende Mutter mit zwei schul­pflich­tigen Kindern 200 Kilo­meter umzu­ziehen? Eher nicht. Ist dasselbe zumutbar für einen Single-Inge­­nieur? Ja, eher. Doch was wenn dieser Inge­nieur zuvor einen Burnout hatte und sich deshalb für eine frei­be­ruf­liche Tätig­keit entschieden hat? Das wäre wiederum eine Argu­men­ta­ti­ons­stra­tegie mit Chancen.

Auch wenn niemand bevor­zugt oder benach­tei­ligt werden darf, wie Böhrnsen betont, sieht es für bestimmte Berufs­gruppen in Sachen Förder­wahr­schein­lich­keit doch besser aus als für andere. Jour­na­listen etwa, deren Perspek­tiven in der Fest­an­stel­lung wohl noch lange lau sein werden, dürften bessere Aussichten haben als IT-Ler, die in Projekten schnell 10.000 EUR und mehr im Monat verdienen. Weitere Details finden Sie in meiner Tabelle.

Auch die mögliche Eigen­leis­tung ist ein Krite­rium. Zwar kann der Fall­ma­nager nicht verlangen – wie ich schon Anfang Januar bei Spiegel Online geschrieben habe – dass z.B. Konto­aus­züge zum Nach­weis einer Bedürf­tig­keit vorge­legt werden. Doch eine erhal­tene Abfin­dung muss im Antrag für Arbeits­lo­sen­geld ange­geben werden.

Und dann greift folgender Passus aus den Durch­füh­rungs­richt­li­nien:

Im Rahmen der Ermes­sens­aus­übung ist auch zu berück­sich­tigen, dass eine Förde­rung nur dann erfolgen kann, wenn sie zur Siche­rung des Lebens­un­ter­halts und zur sozialen Siche­rung in der Zeit nach der Exis­tenz­grün­dung erfor­der­lich ist. So ist beispiels­weise bei einer Betriebs­über­nahme oder der Umwand­lung einer neben­be­ruf­li­chen Tätig­keit in eine haupt­be­ruf­liche Selb­stän­dig­keit die Eigen­leis­tungs­fä­hig­keit des Antrag­stel­lers in verein­fachter Form zu prüfen und ggf. zu berück­sich­tigen. Hierfür kann der Vordruck „Begrün­dung für die Förde­rung“ verwendet werden.

Aber auch hier gilt: Eine geschickte Argu­men­ta­tion kann die Chancen erhöhen. Beraten lassen!

Und wenn es trotzdem ein Nein gibt?

Eine Antrag­stel­lerin  schreibt in meinem Face­­book-Account: „Ich habe in Hamburg einge­reicht und Wider­spruch einge­legt — hierzu eine diffe­ren­zierte Antwort erhalten.“ Das entspricht leider dem, was ich sonst so höre. Im Zweifel ist die Ableh­nung gut vorbe­reitet und eben diffe­ren­ziert – dann besteht auch wenig Hoff­nung, dass das Sozi­al­ge­recht dies anders entscheidet. Aber ist die Antwort auf die Antrag­stel­lung und je nach dem den Wider­sprich auch wirk­lich gut begründet? Das hängt auch von Ihrem Antrag ab. Auch bei einem Wider­spruch zeigt Andreas Lutz´ Team, wie sich die Chancen deut­lich verbes­sern lassen.

Was ich dazu denke und empfehle

Ich war immer schon der Meinung, dass der Grün­dungs­zu­schuss allein nicht ausreicht, um eine Exis­tenz aufzu­bauen. In wissens­in­ten­siven Berufen, bei meiner Klientel also, ist die Zeit (viel) zu kurz bemessen. Mir sind viele wenig durch­dachte Schnell­schuss­grün­dungen begegnet, darunter einige Jung-Coachs, Trainer oder Berater, die ernst­haft dachten schon nach sechs Monaten ihren Unter­halt verdienen zu können (und dies im Extrem­fall sogar mit einer privaten Ziel­gruppe, was so gut wie unmög­lich ist). Das entspricht nicht dem Slow Growing, wie ich es für sinn­voll halte.

Dennoch habe ich fest­ge­stellt, dass die Qualität der Grün­dungen mit der Verbes­se­rung der Wirt­schafts­lage zuge­nommen hat. Je mehr es brummt, desto aussichts­rei­cher sind Grün­dungen – denn wer jetzt gründet, will das auch. Allein diese Tatsache stei­gert die Erfolgs­aus­sichten eines Grün­dungs­vor­ha­bens immens, denn so genannte Pull-Grün­­dungen haben sehr viel bessere Aussichten.

Und finan­zi­elle Unter­stüt­zung braucht jeder in der Anfangs­zeit, einige (wenige) best­ver­sorgte Manager mal ausge­nommen. Ich bin dafür, dass der Grün­dungs­zu­schuss wieder ein gesetz­li­cher Anspruch wird, weil er denen hilft, die ihn wirk­lich brau­chen. Es wird immer Menschen geben, die  Systeme ausnutzen. Solange das bei der Masse anders ist, liefert das keinen Grund für die Einrich­tung von sicher auch nicht gerade kosten­neu­tralen (Kontroll-)Kommissionen. Deshalb wünsche ich mir, dass die Proteste jetzt laut werden. Dass sich niemand abhalten lässt vom Antrag­stellen und sich abge­wie­sene Gründer nicht mit dem amtli­chen Schreiben abfinden, sondern der Ableh­nung wider­spre­chen.

Letzt­end­lich geht es um etwas, das jeden von uns betrifft: Wir werden bevor­mundet! Wir sind ein reicher Staat, der sich den Luxus geför­derter Grün­dungen – noch­mals betont: aus einer Versi­che­rungs­leis­tung heraus bezahlt und nicht aus Steu­er­mit­teln! — leisten kann. Wir dürfen nicht zulassen, dass ein Minis­te­rium und die Bundes­re­gie­rung nicht nach Akten‑, sondern nach Wirt­schafts­lage entscheidet und damit der arbeits­krafthung­rigen Indus­trie in die Hand spielt.

Also bitte, Gründer: bean­tragt weiter, wider­sprecht! Und bitte, Berater: Fordert eure Klienten genau dazu auf!

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Über Svenja Hofert

Ich bin Expertin für die Arbeits­welt der Gegen­wart und Zukunft, und das schon seit einer halben Ewig­keit. Ich coache bei Verän­de­rung, spreche über das, was Verän­de­rung mit uns macht und berate an Wegga­be­lungen. Als Unter­neh­merin habe ich immer wieder erfolg­reich gegründet, aktuell meine Akademie der Verän­de­rung.

Weiter­denken ist dabei mein Motto: Immer etwas aktu­eller, etwas poin­tierter, etwas tief­sin­niger und prag­ma­tisch voraus­schauend.

Viel­leicht kennen wir uns…

… aus dem Bücher­regal, denn seit 1998 habe ich rund 30 Bücher geschrieben, die in bis zu 8 Auflagen erschienen sind.

Als Kolum­nistin  schrieb ich DER SPIEGEL oder  WELT bilanz, aktuell habe ich beim Psycho­logen-Fach­blatt „Wirt­schafts­psy­cho­logie aktuell“ eine regel­mä­ßige Kolumne. Man findet meine Inter­views zudem im TV sowie in bekannten Medien von ZEIT bis FAZ.

Diesen Blog betreibe ich seit 2006, meinen Podcast gibt es seit 2023. Mit meiner Sonn­tags­ko­lumne WEITERDENKEN bei Substack und mehr als 4.000 Abon­nenten gehöre ich zu den meist­ge­le­senen deutsch­spra­chigen Autoren auf dieser Platt­form.

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4 Kommen­tare

  1. Andreas Lutz 18. Februar 2012 at 15:20 — Reply

    Vielen Dank für die Nennung von gruendungszuschuss.de im Artikel. Momentan ist es wirk­lich so, dass auch “Blinde mit Krück­stock” von den Arbeits­be­ra­tern zu hören bekommen, sie ganz speziell hätten wunder­bare Vermitt­lungs­chancen am Arbeits­markt und aus diesem Grund auch keinen Anspruch auf GZ. In den Kommen­taren auf unserer Seite gibt es die verrück­testen Geschichten, wer angeb­lich alles auf dem Arbeits­markt gesucht ist. Noch nie hatten zum Beispiel 58-Jährige und Allein­er­zie­hende so gute Jobchancen wie heute…

    Aber auch trau­rige Geschichten von Leuten, die sich haben über­reden lassen, keinen Antrag zu stellen, gegründet haben, jetzt lesen, dass sie einer irre­füh­renden Argu­men­ta­tion aufge­sessen sind und für die selbst wir jetzt nicht mehr tun können, weil der Antrag vor der Grün­dung zumin­dest abge­holt worden sein muss.

    Bei den Grün­dern, die wir betreuen, entwi­ckeln wir eine indi­vi­du­elle Argu­men­ta­tion und sehr häufig passiert dann tatsäch­lich das hier im Artikel beschrie­bene: Dass die Arbeits­be­rater die Maske fallen lassen und zugeben, dass sie entgegen ihrer eigenen Über­zeu­gung und jahre­langen Erfah­rung handeln müssen. Viele finden es schwer, das mit ihrem Gewissen zu verein­baren und leiden darunter.

    Trotzdem sollten Gründer ihre Rechte wahren und sich auf jeden Fall den Antrag auf Grün­dungs­zu­schuss mitgeben lassen.

    Ziel unserer Antrags­be­ra­tung http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103 ist, dass man gleich im ersten Anlauf den Grün­dungs­zu­schuss erhält. Wir sagen den Grün­dern, wie ihre Chancen bezüg­lich der in der Geschäfts­an­wei­sung zum GZ gere­gelten Krite­rien tatsäch­lich stehen und wie sie sie weiter verbes­sern können. Wenn wir die Chancen als gut bewerten, bieten wir einen Kosten-Airbag und über­nehmen damit die Rechts­an­walts­kosten für das Wider­spruchs­ver­fah­rens, sofern es zu einer Ableh­nung kommen sollte. Aber mit der rich­tigen Argu­men­ta­tion sollte sich das vermeiden lassen.

    Wichtig ist, die Weichen von Anfang an richtig zu stellen und sich möglichst schon vor dem ersten Gespräch mit der Arbeits­agentur die rich­tige Argu­men­ta­tion fest­zu­legen.

    • Svenja Hofert 18. Februar 2012 at 20:44 — Reply

      danke für den ausführ­li­chen Kommentar! Ich bin norma­ler­weise kritisch gegen­über Anbie­tern, die ihr Geld damit verdienen, bei Antrag­stel­lungen zu helfen. Mir dreht sich der Magen um, wenn ich von KFW-akkre­­di­­tierten Bera­tern höre, die in den Grün­dungs­werk­stätten oder anderswo Kunden quasi mit “Gewalt” in ihre Coachings lotsen (“wir nehmen Ihnen alles ab”). Diese Art von Vertrieb lehne ich entschieden ab.
      Doch dies hier ist etwas anderes. Denn das spezi­elle Know-how von Gruendungszuschuss.de hat — in diesem spezi­ellen Feld — defi­nitiv kein anderer Berater. Mindes­tens in der Anfangs­phase kann ich es nur jedem empfehlen.

  2. Gertrud Hansel 24. Februar 2012 at 16:07 — Reply

    Vielen Dank Frau Hofert für den ausführ­li­chen Bericht. Ich möchte als lang­jäh­rige Bera­terin gerne anmerken, dass es künftig nicht um Ableh­nungen geht, sondern schlicht gar kein Antrag gestellt werden kann, sobald der Grün­dungs­wil­lige vermit­telbar ist. Natür­lich fand ich es als Bera­terin auch anders besser, aller­dings ist anzu­merken, dass es so wie bisher auch nicht optimal war. Nahezu jeder konnte gründen, nahezu jeder wurde geför­dert. Der Weg der Mitte wäre gut. Derzeit muss sich jeder über­legen ob er sich eine Grün­dung leisten kann. Hat aber auch den Vorteil, dass künftig Gründer vermut­lich gut vorbe­reitet sind und gleich richtig starten, statt erst mal neun Monate auf Halb­mast zu laufen um dann entsetzt fest zu stellen, der Zuschuss ist zu Ende. Wie immer hat alles auch was Gutes. Wenn auch ich die Vorge­hens­weise in keinster Weise gut finde.
    Gruß aus Augs­burg, Gertrud Hansel

  3. Svenja Hofert 24. Februar 2012 at 16:21 — Reply

    Hallo Frau Hansel, da war auch mein erster Impuls: es hat auch etwas Gutes, denn viele Vorhaben waren nicht wirk­lich tragbar. Trotzdem, der Schwenk ist schon ein wenig krass und nicht nach­voll­ziehbar. Danke jeden­falls für Ihr Feed­back. LG Svenja Hofert

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